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Mittwoch, 18. August 2010

Guido, der Schwule - Teil II

Der verhinderte Homo-Aktivist Guido Westerwelle hatte sich bekanntlich entschieden unterzutauchen und vor den Konservativen zu kriechen, anstatt in der Praxis das einzufordern, was er gelegentlich auch behauptet.

Ländern, in denen Homosexualität strafbar ist und die er als Außenminister besucht, will Guido seinen Herrn Mronz nicht mehr zumuten.

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man scherzen, daß er bei ECHTER Sorge um mögliche Zumutung lieber sich selbst zuhause ließe und nur Herrn Mronz schickte.

Was der deutsche Vizekanzler hier veranstaltet, „ist mehr als eine der üblichen Politiker-Sprechblasen, es ist moralisches Harakiri in Zeitlupe, eine Schande.“
(Henryk M. Broder)

Homo-Guido war so lange nicht öffentlich homo, sondern schön in Deckung, solange er befürchtete, daß seine sexuelle Identität ihm Minuspunkte beim Wähler einbringen könnte.

Ausgerechnet der Chef der LIBERALEN blieb bis zuletzt im Schrank und ließ Schwule in allen anderen Parteien die Vorreiterrolle spielen.
Guido sprangt weder Volker Beck (Grüne), noch Klaus Wowereit (SPD) noch Roger Kusch oder Ole von Beust (CDU) jemals solidarisch zur Seite, als die sich gegen homophobe Ressentiments zur Wehr setzten, weil in einem Fall Springers BILD mit einer schmuddeligen Zwangsouting-Geschichte drohte und im anderen Fall der eigene K.O.alitionspartner Schill eine Erpressung versuchte.

Guido fiel erst ein, daß er selbst auch schwul ist, als er die demoskopischen Werte der Bürgermeister von Hamburg und Berlin studierte und dabei feststellte, daß beide offensichtlich eher wegen (statt trotz) ihrer Homosexualität besonders beliebt waren.

So ist der Mövenpick-Mann - opportunistisch und rückgratlos.
Seit Wowereit sein "ich bin schwul und das ist auch gut so" aussprach, ist viel Zeit vergangen.

Kaum etwas hat sich seitdem so radikal gewandelt wie die Haltung des Staates zu den Schwulen und Lesben - was auch immer die Bürger über sie denken mögen. Das Lebenspartnerschaftsgesetz von 2001 schützt und fördert unabhängig von der sexuellen Orientierung, dass sich zwei Menschen rechtlich verbindlich verpflichten, füreinander zu sorgen, in guten und in schlechten Tagen. Und wenn die Gemeinschaft auseinandergeht, muss der wirtschaftlich stärkere Partner den schwächeren weiter unterstützen. Vor neun Jahren war das Gesetz umstritten; nun denkt auch eine unionsgeführte Regierung nicht im Traum daran, es rückgängig zu machen. Es ist ein Gesetz gegen die Bindungslosigkeit der Single-Gesellschaft; es nimmt der im Grundgesetz geschützten Ehe nichts.
(Matthias Drobinski 17.08.10)

Im Dezember 2008, als Schwulsein für Politiker endgültig „normal“ geworden war, fast ein Jahr nachdem sogar im tiefsten Bayern, in der Stadt Bodenmais ein offen schwuler Mann, nämlich Michael Adam, zum Bürgermeister gewählt worden war, wollte Westerwelle auf einmal auch Kämpfer für die Homorechte sein.

Allerdings auch nur solange, bis er hätte Rückgrat zeigen müssen.
Als Außenminister ist nun Schluß mit Guidos Homo-Agenda.
Es ist und war aber auch schon lange Schluß mit Guidos homophiler Agenda in der Innenpolitik.

Er stimmte bekanntlich gegen das rotgrüne Lebenspartnerschaftsgesetz, saß neun Jahre die folgenden Ungerechtigkeiten aus und bekam heute dafür vom Verfassungsgericht eins übergezogen.

Die Entscheidung blamiert einmal mehr den Gesetzgeber. Die Verfassungswidrigkeit der Benachteiligung Homosexueller bei der Erbschaftssteuer war seit langem bekannt. Anstatt eigeninitiativ zu handeln, fängt sich Schwarz-Gelb jedoch lieber erneut einen blauen Brief aus Karlsruhe ein. Rot-Grün hatte die jetzt vom Bundesverfassungsgericht geforderte Gleichstellung bereits 2001 in einem Gesetzentwurf (Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz) geplant. Die schwarz-gelbe Bundesratsmehrheit hatte diesen aber in der Länderkammer verhindert. Dies war damals verfassungswidrig und ist es heute immer noch. Diese Quittung haben CDU, CSU und FDP nun erhalten.
(PRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen NR. 0962 vom 17. August 2010)

Das Bundesverfassungsgericht stellt in seinem Grundsatzbeschluss fest, dass die Besserstellung der Ehepartner gegenüber den eingetragenen Lebenspartnern nicht mit dem besonderen Schutz von Ehe und Familie gerechtfertigt werden kann. Die Schlechterstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes und sei damit verfassungswidrig. Die Karlsruher Richter haben dem Gesetzgeber aufgegeben, bis 31. Dezember 2010 rückwirkend eine verfassungskonforme Neuregelung für die betroffenen Altfälle zu treffen.
Der im Herbst zur parlamentarischen Beratung anstehende Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 sieht zwar eine Gleichstellung für die Zukunft vor. Die Gleichbehandlung von homosexuellen Lebenspartnern und Ehepartner hätte aber viel früher erreicht werden können. Die Initiativen von SPD und Grünen für eine vollständige steuerliche Gleichstellung scheiterten in der Vergangenheit an den ideologischen Vorbehalten der Unionsparteien. Selbst jetzt bedarf es noch einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts damit eine rückwirkende Gleichstellung erfolgen kann.
(Die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Nicolette Kresslam 17. August 2010)

Das Bundesverfassungsgericht hat die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften bei der Erbschaftssteuer bestätigt. Ein überfälliger Schritt.
(WELT 17.08.10)

Wenn schon Springers konservativstes Blatt so urteilt - wo sind denn noch die Gegner der „Homo-Ehe“?
Nun, es gibt sie noch, sogar außerhalb der katholischen Kirche.
Und zwar ausgerechnet unter Guidos Koalitionsfreunden, die „Nachhutgefechte gegen die Homo-Ehe“ führen.

Juristisch drehen sich die Klagen immer wieder um eine Frage: Wie weit reicht der im Grundgesetz verankerte Schutz der Ehe und welche Benachteiligungen müssen homosexuelle Paare deshalb in Kauf nehmen? Politisch aber geht es um unterschiedliche Gesellschaftsprojekte. Die Mehrheit ist sich einig: SPD, Grüne, FDP und die Linke zeigen sich für neue Lebensformen offen und treten für eine weitgehende Gleichbehandlung der Homo- mit der traditionellen Ehe ein. Der Union dient dagegen der Schutz der Ehe als Argument, um ihr konservatives Modell von Familie und Ehe gegen Änderungen zu verteidigen. Zwar musste die Union 2002 mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die Homo-Ehe für verfassungsgemäß erklärte, eine Niederlage einstecken. Dennoch gelang es ihr, politische Initiativen zu Annäherungen zwischen homosexuellen Partnerschaften und der Ehe zu behindern und zu verzögern.
[…] Weitere Projekte stehen noch aus. Nach wie vor werden homosexuelle Paare steuerlich nicht wie Ehepaare behandelt. Noch immer dürfen Schwule und Lesben Kinder nicht gemeinsam adoptieren. Die Union lässt zwar inzwischen erkennen, dass sie die Homo-Ehe akzeptiert. Doch diese Rechte gehen ihr dann doch zu weit.
(Sigrid Averesch 17.08.10)

Und der Vizekanzler?
Hat er dazu irgendeine Meinung? Ist der sonst so gar nicht auf den Mund Gefallene in irgendeiner Form aktiv?

Nein, ist er nicht. Kann er auch gar nicht.
Multitasking ist seine Sache nicht und so kapriziert er sich mal wieder auf sein einziges und längst beerdigtes Thema - Steuersenkungensteuersenkungensteuersenkungen.

Westerwelle redet wieder ohne Sinn und Verstand.
Wirtschaft und Beschäftigung in Deutschland entwickeln sich erfreulicherweise besser als erwartet. Wer wie der FDP-Vorsitzende daraus aber jetzt wieder einen Spielraum für substanzielle Einkommenssteuersenkungen ableitet, handelt verantwortungslos und missachtet grundlegende fachliche Zusammenhänge.
(Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Poß am 15. August 2010)

Wo Herr Poß recht hat, hat er recht.

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